Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bußgeld


Verkehrsrechtliche Ordnungswidirgkeiten, die sog. Bußgeldsachen, sind u. a. Geschwindigkeitsüberscheitungen, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung Unfallverursachung, Fahren unter Alkoholeinfluss, Überladung, Ladungssicherung, Ruhe- und Lenkzeitverstöße. Bei einem solchen Verstoß setzt die zuständige Verwaltungsbehörde ein Bußgeld fest. Sollte der Verstoß punktebwährt sein, werden diese im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Es kann auch ein Fahrverbot angeordnet und sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden, insbesondere wenn Sie unter Alkohol oder Drogeneinfluß standen.

Eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit kann somit häufig existenzgefährdend sein. Damit dies nicht eintritt, verteidigen wir Sie gerne.

Je weniger Sie gegenüber der Behörde zur Sache aussagen, desto besser kann eine Verteidigungsstrategie aufgebaut werden. Daher sollten Sie sobald Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, Kontakt zu uns aufnehmen. Sodann bestellen wir uns für Sie und beantragen Akteneinsicht. Nach Erhalt und Prüfung der Bußgeldakte werden die Erfolgsaussichten gemeinsam erörtert und entschieden, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird.

Sollte Ihnen eine verkehrsrechtliche Ordnungswidirgkeit vorgeworfen werden, können Sie uns diese unverbindlich über das nebenstehende Formular melden. Nach Erhalt werden wir innerhalb von 24 Stunden zu Ihnen Kontakt aufnehmen.